Beim Hardware-Refresh bekommen Notebooks und Server die volle Aufmerksamkeit. Monitore, Dockingstationen, Headsets und Netzteile dagegen wandern in den Lagerraum oder direkt in die Entsorgung. In den meisten Fällen ist das ein vermeidbarer Verlust: Ein großer Teil dieser Geräte ist technisch einwandfrei, hat einen realen Marktwert und lässt sich im selben Vorgang verwerten wie die Rechner, mit denen er ausgeliefert wurde.
Kurz gesagt: Monitore ab etwa 22 bis 24 Zoll, USB-C- und Thunderbolt-Dockingstationen sowie Konferenz- und Audiotechnik sind im gewerblichen Mengengeschäft in der Regel handelbar. Standard-Tastaturen, Mäuse und Geräte mit Panelbruch sind es nicht. Der Unterschied zwischen beidem entscheidet darüber, ob eine Peripherie-Charge eine Gutschrift erzeugt oder eine Entsorgungsrechnung.
Die Branchenzahlen zeigen, wie selten dieser Hebel genutzt wird. In einer repräsentativen Befragung von 603 Unternehmen ab 20 Beschäftigten durch Bitkom Research (Erhebung Ende 2025, veröffentlicht im Februar 2026) verkaufen nur 12 Prozent der Unternehmen ausgemusterte, noch funktionsfähige IT-Geräte an spezialisierte Refurbishing-Dienstleister, weitere 4 Prozent an sonstige Käufer. 15 Prozent lagern die Geräte ein. Peripherie ist in dieser Statistik der stillste Posten überhaupt (Quelle: Bitkom).
Warum bleibt Peripherie beim IT-Refresh liegen?
Weil sie in keinem Prozess auftaucht. Notebooks haben eine Seriennummer, einen Eintrag im Asset-Management, oft einen Leasingvertrag und damit einen definierten Endpunkt im Lebenszyklus. Monitore und Dockingstationen laufen dagegen häufig als Sammelposition über eine Zubehörrechnung, ohne Asset-Tag und ohne Zuordnung zum Arbeitsplatz. Was nicht im Register steht, wird beim Ausmustern nicht mitgedacht – es bleibt physisch stehen.
Der zweite Grund ist eine Annahme aus dem Privatmarkt: Ein einzelner gebrauchter Monitor bringt bei einem Kleinanzeigenverkauf tatsächlich wenig. Im Unternehmensumfeld entsteht aber etwas anderes, nämlich Menge und Homogenität. 150 baugleiche 24-Zoll-Displays aus einem Standortumzug sind für Wiedervermarkter ein kalkulierbares Los mit planbaren Prüf- und Aufbereitungskosten. Genau diese Homogenität ist der Grund, warum gewerbliche Peripherie anders bewertet wird als Einzelstücke.
Der dritte Grund ist eine Aufwandsschätzung, die selten nachgerechnet wird. Wer Peripherie separat behandelt, verursacht tatsächlich Zusatzaufwand. Wer sie dagegen mit der Hauptcharge zusammen abgeben lässt, nutzt denselben Abholtermin, dasselbe Protokoll und dieselbe Gutschrift. Wie ein sauberer Lifecycle diese Lücke schließt, haben wir in unserem Beitrag zum IT-Asset-Management und Restwert beschrieben.
Welche Peripherie hat noch Restwert – und welche nicht?
Werthaltig ist alles, was mit aktuellen Notebook-Generationen ohne Adapterkette zusammenarbeitet. Das ist die brauchbarste Faustregel für eine erste Sichtung im Lager:
- Monitore ab etwa 22 bis 24 Zoll mit Full-HD-Auflösung oder höher, LED-Backlight und idealerweise DisplayPort- oder USB-C-Anschluss – der Kern des Peripherie-Restwerts.
- USB-C- und Thunderbolt-Dockingstationen – gefragt, weil sie mit neuen Geräteflotten weiterverwendet werden können und Markendocks am Neumarkt entsprechend teuer sind.
- Original-Netzteile (65 W, 90 W, USB-C Power Delivery) – einzeln geringwertig, in Menge und passend zum Gerät ein spürbarer Aufschlag auf die Bewertung.
- Konferenz- und Audiotechnik: Headsets mit Ladeschale, Freisprecheinrichtungen, Raum-Videosysteme und Großdisplays.
- Kaum oder nicht handelbar: Geräte mit reinem VGA- oder DVI-Anschluss, 19-Zoll-Displays, No-Name-Docks, Standard-Eingabegeräte sowie alles mit Panelbruch oder Bildfehlern.
Diese Trennung sollten Sie vor der Bewertung selbst vornehmen, nicht erst der Verwerter. Eine Charge, in der funktionsfähige und defekte Geräte ungetrennt liegen, wird konservativer bewertet als eine, in der beide Gruppen sauber ausgewiesen sind – schlicht weil das Risiko in den Preis wandert.
Was bestimmt den Wert eines gebrauchten Monitors?
Nicht das Alter allein, sondern die Kombination aus Diagonale, Auflösung, Anschlussgeneration, optischem Zustand und Vollständigkeit. Der am häufigsten unterschätzte Punkt ist der letzte.
Vollständigkeit: Ein Monitor ohne Standfuß verliert überproportional an Wert, weil Ersatzfüße modellspezifisch und im Zweifel teurer sind als die gesamte Handelsmarge des Geräts. Dasselbe gilt für Dockingstationen ohne das passende Netzteil oder ohne das herstellerspezifische Verbindungskabel. Werden Standfüße beim Abbau in eine Kiste geworfen und die Displays auf eine Palette gestapelt, findet beides nie wieder zusammen.
Optischer und technischer Zustand: Pixelfehler, Kratzer im Panel, ungleichmäßige Hintergrundbeleuchtung und vergilbte Gehäuse fließen in die Zustandsklasse ein. Wie solche Klassen zustande kommen und warum sie zwischen Anbietern nicht vergleichbar sind, erläutert unser Beitrag zum Grading von IT-Hardware.
Menge und Zeitpunkt: Gleichartige Geräte in Stückzahl lassen sich als Los vermarkten, Einzelstücke nicht. Und der Marktwert sinkt kontinuierlich weiter, während eingelagerte Geräte zusätzlich Lagerfläche binden. Eine belastbare Indikation erhalten Sie nur über eine konkrete Modell- und Mengenliste; pauschale Preisangaben pro Zoll sind in diesem Segment unseriös. Grundlagen dazu finden Sie im Beitrag Restwert von IT-Hardware.
Warum der Buchwert nichts über den Marktwert aussagt
Weil steuerliche Abschreibung und Marktpreis zwei getrennte Größen sind. Seit dem BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022 (IV C 3 – S 2190/21/10002 :025) kann für Computerhardware eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden. Ausdrücklich einbezogen sind dabei unter anderem Dockingstationen, externe Netzteile und Peripheriegeräte wie Monitore.
Praktisch heißt das: Nach zwölf Monaten steht die Peripherie mit einem Buchwert nahe null in den Büchern – und wird intern entsprechend als wertlos wahrgenommen. Der Markt bewertet aber Funktion, Anschlussgeneration und Nachfrage, nicht die Abschreibungstabelle. Die Diskussion „das lohnt sich doch nicht“ stützt sich damit regelmäßig auf eine Zahl, die zum Marktwert überhaupt keine Aussage trifft.
Wie der Verkaufserlös anschließend buchhalterisch und umsatzsteuerlich zu behandeln ist, gehört in die Abstimmung mit Ihrer Buchhaltung oder Steuerberatung; eine Einordnung der typischen Fälle finden Sie unter Buchwert, Umsatzsteuer und Buchung beim Hardwareverkauf. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Müssen Monitore und Dockingstationen datenschutzrechtlich behandelt werden?
Klassische Monitore und Dockingstationen speichern in aller Regel keine personenbezogenen Daten. Eine pauschale Entwarnung für die gesamte Peripherie-Charge wäre trotzdem falsch, denn in derselben Kiste liegen erfahrungsgemäß Geräte, die sehr wohl Daten enthalten.
Prüfen sollten Sie insbesondere Displays mit integriertem Betriebssystem oder Smart-Funktionen, Raum-Videokonferenzsysteme mit Adressbüchern, Kalenderanbindung und hinterlegten Zugangsdaten, Multifunktionsdrucker mit interner Festplatte sowie WLAN-Profile in netzwerkfähigem Zubehör. Diese Geräte gehören nicht in den Peripherie-Stapel, sondern in denselben dokumentierten Löschprozess wie Notebooks und Server. Die Abwägung zwischen zertifizierter Löschung und physischer Zerstörung haben wir unter Datenlöschung oder Schreddern aufgearbeitet.
Ob und in welcher Konstellation ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Verwerter erforderlich ist, hängt vom konkreten Fall ab – dazu finden Sie eine praxisnahe Einordnung im Beitrag zum AVV bei der IT-Verwertung. Auch hier gilt: Dies ist keine Rechtsberatung.
Welche Pflichten gelten, wenn Bildschirmgeräte doch entsorgt werden?
Bildschirmgeräte sind im Elektro- und Elektronikgerätegesetz eine eigene Gerätekategorie: Kategorie 2 umfasst Bildschirme, Monitore und Geräte mit Bildschirmen mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern. Über den gewerblichen Restmüll dürfen sie nicht entsorgt werden. Für gewerblich genutzte Geräte tragen Besitzer und Hersteller je nach Konstellation unterschiedliche Pflichten, darunter Rücknahme- und Dokumentationspflichten gegenüber der stiftung elektro-altgeräte register.
Ebenso wichtig ist die Reihenfolge der Abfallhierarchie: Die Vorbereitung zur Wiederverwendung steht vor der stofflichen Verwertung. Wer funktionsfähige Displays schreddern lässt, wählt bewusst die nachrangige Stufe und verzichtet zusätzlich auf den Erlös. Das Umweltbundesamt weist Bildschirmgeräte nicht ohne Grund als eigene, schadstoffrelevante Sammelgruppe aus (Umweltbundesamt).
Die Abgrenzung, ab wann ein Gerät rechtlich Abfall und ab wann es weiterverwendbare Ware ist, entscheidet über den gesamten weiteren Weg – inklusive der Frage, was beim Transport über Grenzen zulässig ist. Details dazu finden Sie unter Ware oder Altgerät sowie in unserer Übersicht zu den ElektroG-Pflichten für Unternehmen. Die Einordnung im Einzelfall ersetzt dieser Beitrag nicht.
Wie bereiten Sie Monitore und Dockingstationen für die Verwertung vor?
Der Aufwand ist überschaubar, wenn er beim Abbau mitgedacht wird statt hinterher. Sechs Schritte genügen in der Praxis:
- Erfassen: Hersteller, Modell, Diagonale, Auflösung, Anschlüsse und Stückzahl. Eine einfache Tabelle mit Modell und Menge reicht für eine belastbare Indikation.
- Zubehör beim Gerät halten: Standfüße, Netzteile sowie Video- und USB-C-Kabel gehören zum Gerät und nicht in eine Sammelkiste.
- Defekte separieren: Panelbruch, Bildfehler und tote Docks als eigenes Los ausweisen, statt sie unterzumischen.
- Geräte mit Speicher aussortieren und in den regulären Datenlöschprozess geben.
- Transportfähig verpacken: Displays stehend auf Paletten mit Zwischenlagen, keine losen Türme – Transportschäden gehen direkt vom Erlös ab.
- Gemeinsam abgeben: Peripherie mit der Hauptcharge, ein Termin, ein Übergabeprotokoll, eine Gutschrift. Worauf es bei der Übergabe ankommt, steht im Beitrag zur sicheren IT-Abholung im Unternehmen.
Was heißt das für den nächsten Refresh-Zyklus?
Der wirksamste Eingriff liegt nicht am Ende, sondern am Anfang. Wer Peripherie zumindest als Sammelposition mit Modell, Menge und Standort im Asset-Register führt, weiß beim nächsten Wechsel überhaupt erst, worüber gesprochen wird. Und wer bei der Beschaffung auf anschlussseitig langlebige Geräte achtet – USB-C statt proprietärer Stecker, gängige Diagonalen statt Sondermaße -, hat am Ende der Nutzung eine deutlich marktfähigere Flotte. Diesen Zusammenhang beschreibt unser Beitrag zu Total Cost of Ownership und Restwert, die zeitliche Planung der Beitrag zum IT-Refresh-Zyklus.
Bei der Peripherie zeigt sich außerdem besonders deutlich, woran ein seriöses Angebot zu erkennen ist. Wer pauschal anbietet, „alles kostenlos abzuholen“, verrechnet den Restwert still mit der Logistik – nachvollziehbar ist das für Sie nicht. Belastbar wird es erst mit einer Bewertung pro Position, einer dokumentierten Übergabe und einer nachvollziehbaren Gutschrift. Vertrauen schlägt Marketing, gerade bei den Posten, die niemand kontrolliert.
Häufige Fragen zum Verkauf gebrauchter Monitore und Dockingstationen
Lohnt sich der Verkauf gebrauchter Monitore überhaupt?
In gewerblichen Stückzahlen in der Regel ja. Entscheidend ist nicht der Einzelpreis, sondern die Menge gleichartiger, funktionsfähiger Geräte und die Tatsache, dass Bewertung, Abholung und Dokumentation ohnehin für die Hauptcharge anfallen. Ab etwa 20 bis 30 vergleichbaren Displays ist eine Bewertung praktisch immer sinnvoll.
Was ist ein gebrauchter Monitor noch wert?
Das lässt sich seriös nur anhand von Modell, Baujahr, Auflösung, Anschlüssen, Zustand und Stückzahl beantworten. Pauschalpreise pro Zoll sind im B2B-Segment nicht belastbar. Ein aktuelles 24- oder 27-Zoll-Gerät mit USB-C in gutem Zustand und mit Standfuß liegt regelmäßig deutlich über dem, was intern erwartet wird.
Müssen Monitore vor dem Verkauf datenschutzrechtlich gelöscht werden?
Klassische Monitore speichern keine personenbezogenen Daten, hier entfällt eine Löschung. Anders ist es bei Displays mit eigenem Betriebssystem, Videokonferenzsystemen und Multifunktionsdruckern mit Festplatte – diese Geräte gehören in den dokumentierten Löschprozess.
Sind Dockingstationen ohne Netzteil noch verkäuflich?
Meist ja, aber mit Abschlag. Herstellerspezifische Netzteile sind separat schwer zu beschaffen, weshalb die Bewertung ohne Netzteil spürbar niedriger ausfällt. Wenn möglich, sollten Dock, Netzteil und Anschlusskabel gemeinsam eingesammelt werden.
Dürfen Bildschirmgeräte über den gewerblichen Abfall entsorgt werden?
Nein. Bildschirmgeräte fallen unter Kategorie 2 des ElektroG und müssen über die dafür vorgesehenen Wege zurückgegeben oder entsorgt werden; Dokumentationspflichten sind zu beachten. Vorrang hat ohnehin die Vorbereitung zur Wiederverwendung – im Zweifel klären Sie die Einordnung im konkreten Fall mit fachkundiger Beratung.
Sie planen einen Hardware-Refresh, eine Standortschließung oder räumen ein Lager mit Altbeständen? Wir bewerten Notebooks, Monitore, Dockingstationen und Peripherie gemeinsam, holen ab und dokumentieren die Übergabe nachvollziehbar. Eine Modell- und Mengenliste genügt für eine erste Einschätzung.