Global Circular Tech kauft Restposten, Kundenretouren und Vorführgeräte von Händlern, Distributoren und Herstellern an: Smartphones, Tablets, Notebooks, Monitore und weitere Elektronik, funktionsfähig oder defekt. Grundlage ist Ihre Bestandsliste; daraus entsteht ein Angebot je Position. Auf dieser Seite steht, welche Ware infrage kommt, wie Sie die Liste vorbereiten und was steuerlich zu beachten ist.
Für wen der Ankauf gedacht ist
Der Ankauf richtet sich an Unternehmen, die Ware aus dem laufenden Geschäft abgeben wollen: Online- und Filialhändler mit Retouren und B-Ware, Distributoren mit Überbeständen und Auslaufmodellen, Hersteller und Marken mit Vorführ- und Messegeräten. Für Bestände aus einer Insolvenz gibt es die eigene Seite zur Insolvenzverwertung von Elektronik.
Welche Ware infrage kommt
- Kundenretouren und B-Ware, geöffnet oder originalverpackt
- Vorführ- und Demogeräte aus Filialen, Showrooms und von Messen
- Restposten, Überbestände und Auslaufmodelle
- Geräte mit Verpackungs- oder Gehäuseschäden
- Defekte Geräte und Ersatzteilspender
Warum sich der Verkauf lohnt: Gebrauchte und geöffnete Elektronik verliert mit jedem Monat an Wert, und jede Palette im Lager bindet Kapital und Fläche. Wie schnell der Restwert sinkt, zeigt unser Beitrag zum Restwert gebrauchter Business-Geräte.
Vorführ- und Demogeräte wiedervermarkten
Vorführgeräte sind oft technisch einwandfrei, tragen aber Spuren der Ausstellung. Geben Sie an, wie lange die Geräte ausgestellt waren und ob sie im Dauerbetrieb liefen, denn Akku und Display hängen davon ab. Wichtiger noch ist die Freigabe: Demo-Software, Diebstahlsicherungen und die Anbindung an ein Gerätemanagement müssen entfernt sein. Geräte, die noch in einem MDM oder in Apple Business Manager hängen, lassen sich nicht neu einrichten und werden als Klärfall bewertet.
Kundenretouren: Daten und Sperren vor dem Verkauf
Retouren können noch Daten und Konten des Kunden tragen. Alle Geräte durchlaufen bei Global Circular Tech vor dem Weiterverkauf eine Datenlöschung; auf Wunsch gibt es eine zertifizierte Löschbestätigung. Eine aktive Aktivierungssperre kann dagegen in der Regel nur der Account-Inhaber lösen, auch aus der Ferne über seinen Account. Klären Sie das mit dem Kunden, bevor die Retoure in einen Posten geht.
So bereiten Sie die Bestandsliste vor
- Artikelnummer oder EAN, Modell und Ausstattung wie Speicher, Prozessor und Farbe
- Zustand in vier Stufen: originalverpackt, geöffnet, B-Ware, defekt
- Menge je Position und Standort der Ware
- Verpackungsart, etwa lose, in Umkartons oder auf Paletten
- Bei Smartphones und Tablets eine IMEI-Liste, wenn vorhanden
Eine Excel-Datei genügt. Fehlende Angaben klären wir nach der ersten Sichtung mit Ihnen.
Was den Preis bestimmt
Den Ausschlag geben Modell und Alter, der Zustand von Gerät und Verpackung, die Vollständigkeit des Zubehörs und die Menge je Position. Gleichartige Posten lassen sich leichter vermarkten als gemischte: 200 identische Monitore sind ein handelbarer Posten, 200 verschiedene sind vor allem Sortieraufwand. Eine sauber gegliederte Liste mit einheitlichen Positionen führt deshalb meist zu einem besseren Angebot als eine Sammelbeschreibung.
Beim Versand von Smartphones, Tablets und Notebooks gilt das Gefahrgutrecht für Lithium-Akkus. Größere Mengen holen wir deshalb bevorzugt ab. Worauf Sie beim Eigenversand achten müssen, steht im Beitrag zum Versand von IT-Geräten mit Lithium-Akku.
Umsatzsteuer: Reverse Charge bei Smartphones und Tablets
Verkaufen Sie Mobilfunkgeräte, Tablets oder Spielekonsolen regelbesteuert in einem wirtschaftlichen Vorgang für mindestens 5.000 Euro an einen Unternehmer, schuldet der Käufer die Umsatzsteuer (§ 13b Abs. 2 Nr. 10 und Abs. 5 UStG). Ihre Rechnung weist dann keine Steuer aus und trägt den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ (§ 14a Abs. 5 UStG). Notebooks und Monitore nennt die Vorschrift nicht; sie werden regulär abgerechnet. Bei differenzbesteuerter Lieferung nach § 25a UStG gilt das Verfahren nicht. Diese Hinweise ersetzen keine Steuerberatung im Einzelfall.
Ware oder Altgerät?
Funktionsfähige Retouren und Restposten sind Ware. Bei defekten Geräten kommt es darauf an, ob sie repariert und weiterverwendet werden sollen oder entsorgt werden; spätestens beim Export wird diese Abgrenzung genau geprüft. Worauf es dabei ankommt, erklärt unser Beitrag Gebrauchte IT ins Ausland verkaufen: Ware oder Abfall.
Ablauf
- Bestandsliste senden, per E-Mail oder über das Kontaktformular.
- Angebot je Position erhalten, mit Zustandsklassen und Mengen.
- Abholung vereinbaren; bei kleineren Mengen ist auch der Versand möglich.
- Prüfung beim Wareneingang und Zahlung nach den Konditionen im Angebot.
Häufige Fragen zum Verkauf von Restposten und Retouren
Kauft Global Circular Tech auch defekte Retouren?
Ja. Global Circular Tech kauft funktionsfähige und defekte Geräte an. Defekte Retouren werden repariert oder als Ersatzteilspender genutzt, deshalb haben sie meist noch einen Wert. Geben Sie den Fehler je Position an, etwa Displaybruch, Akku, fehlendes Zubehör oder unbekannter Defekt, damit es nach der Prüfung weniger Abweichungen gibt.
Welche Angaben braucht Global Circular Tech für ein Angebot über Restposten?
Eine Liste mit Artikelnummer oder EAN, Modell, Speicher oder Ausstattung, Zustand, Menge je Position und Standort. Beim Zustand helfen vier Stufen: originalverpackt, geöffnet, B-Ware, defekt. Bei Smartphones und Tablets beschleunigt eine IMEI-Liste die Prüfung. Eine Excel-Datei genügt; fehlende Angaben klären wir nach der ersten Sichtung mit Ihnen.
Gilt beim Verkauf von Smartphone-Restposten das Reverse-Charge-Verfahren?
Ja, wenn Mobilfunkgeräte, Tablets oder Spielekonsolen regelbesteuert in einem wirtschaftlichen Vorgang für mindestens 5.000 Euro an einen Unternehmer geliefert werden. Dann schuldet der Käufer die Umsatzsteuer, und Sie stellen die Rechnung ohne Steuer mit dem Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ aus (§ 13b UStG, § 14a Abs. 5 UStG). Das ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall.
Was passiert mit Kundendaten auf Retouren?
Sie werden vor dem Weiterverkauf gelöscht. Alle Geräte durchlaufen bei Global Circular Tech eine Datenlöschung; auf Wunsch erhalten Sie eine zertifizierte Löschbestätigung für Ihre Unterlagen. Eine aktive Aktivierungssperre kann dagegen in der Regel nur der Account-Inhaber lösen, auch aus der Ferne, wie Apple erklärt. Klären Sie das mit dem Kunden, bevor die Retoure in einen Posten geht.
Können Vorführgeräte mit Demo-Software verkauft werden?
Ja, aber vorher sollten sie aus dem Gerätemanagement gelöst und auf Werkseinstellungen zurückgesetzt werden. Geräte, die noch in einem MDM oder in Apple Business Manager hängen, lassen sich nicht neu einrichten und werden als Klärfall bewertet. Geben Sie außerdem an, wie lange die Geräte ausgestellt waren, denn Akku und Display hängen davon ab.